Immobiliendarlehen

Welche unterschiedlichen Möglichkeiten stehen Ihnen als Darlehensnehmer zu Verfügung?

 

Immobiliendarlehen

Allgemeines:

Ob Kauf, Neubau, Umbau, Modernisierung oder Umschuldung wohnwirtschaftlich gewährter Darlehen:
Das Immobiliendarlehen lässt sich optimal an Ihre Wünsche anpassen.
Wer ja sagt zum Kauf oder Bau einer Immobilie, steht stets vor wichtigen Fragen:
Wie finanziere ich das Objekt am besten?
Wer gibt mir das passende Immobiliendarlehen?
Und wie erfolgt die Tilgung?
Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Denn unsere Immobiliendarlehen sind flexibel von der Produktgestaltung bis hin zu den unterschiedlich gestalteten Rückzahlungsmöglichkeiten.

Zinsfestschreibung:

Sie entscheiden sich zwischen einer Zinsfestschreibung von 5 bis zu 30 Jahren. Ihr Vorteil: Unabhängig von den Konditionen auf dem Kapitalmarkt, ändern sich während der Festschreibungszeit Ihre Konditionen nicht.

Immobiliendarlehen mit laufender Tilgung

(Annuitätendarlehen/Hypothekendarlehen)

Besonderheiten:

Bei einem Immobiliendarlehen- auch Annuitätendarlehen bzw. Hypothekendarlehen genannt, zahlen Sie eine konstante Rate für die mit Ihnen vereinbarte Zinsfestschreibungszeit.

Raten:

Das Annuitätendarlehen kommt für Sie in Frage, wenn Sie sich für monatliche Zahlungen entscheiden. Jede Rate, die Sie zahlen, besteht dabei aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil, mit dem Sie Ihren Kredit nach und nach abtragen. Das Interessante am Annuitätendarlehen: Der Betrag (auch Annuität genannt), den Sie monatlich entrichten, bleibt von Beginn des Zinsbindungszeitraums bis zum Ende gleich. Der Zinsanteil aus jeder Rate deckt zunächst die monatlichen Zinsen ab, während der verbleibende Teil der Rate dann zur Tilgung eingesetzt wird. Mit laufender Tilgung reduziert sich der Zinsanteil und die Tilgung erfolgt in immer größeren Schritten.

Sondertilgungen:

Haben Sie Aussicht auf einen außerordentlichen Geldzufluss, dann können wir für Sie eine Option auf kostenfreie Sondertilgung während der Zinsfestschreibung mit den Banken verhandeln. Das bedeutet für Sie Flexibilität bei der Rückzahlung.

Festdarlehen

Das Festdarlehen ist eine ideale Möglichkeit für Kapitalanleger, die steuerlichen Vorteile der Immobilienanlage optimal auszuschöpfen.

So funktioniert das Festdarlehen:

Auch bei einem Festdarlehen setzt sich die monatliche Zahlung aus einem Zins- und Tilgungssatz zusammen. Die Tilgungsleistung fließt jedoch nicht in das Darlehen zurück, sondern wird in festverzinsliche Wertpapiere, Aktienfonds, Aktien oder Versicherungen investiert. Zur Finanzierung der Immobilie dient ein tilgungsfreies Darlehen, auf das nur Zinsen bezahlt werden und dessen Restschuld während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Ausschüttung der Geldanlage wird dann zu Rückzahlung des Darlehens verwendet - und kann bei langfristig positiver Wertentwicklung der Anlage einen entsprechenden Vermögensüberschuss darstellen.

Für wen macht das Festdarlehen Sinn?

Das Festdarlehen empfiehlt sich besonders für Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen. Diese Kapitalanleger können die Zinsen aus der Finanzierung steuerlich absetzen und über das Festdarlehen daher in erheblichem Umfang von Steuervorteilen profitieren.

Hinweis zur steuerlichen Behandlung:

Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig. Wird die Kapitalleistung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt, sind sämtliche Erträge (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Erfolgt die Zahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, so sind nur 50% der Erträge steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Tilgungsaussetzung durch eine kapitalbindende Lebens-/Rentenversicherung

Besonderheiten:

Drei Vorteile sprechen für diese Finanzierungsform:

  1. Die Sicherheit einer langfristigen Planung - denn die Gesamtfinanzierungsdauer wird durch die Laufzeit Ihrer Lebens/Rentenversicherung bestimmt.
  2. Die Absicherung der Angehörigen - denn bei Ableben des Versicherten wird das Darlehen mit der vereinbarten Todesfallleistung ganz oder teilweise getilgt.
  3. Eine Vorsorge für eventuelle Berufsunfähigkeit und Invalidität zu haben - denn mit einem entsprechenden Tarif können Sie den Erhalt Ihres Wohneigentums auch in diesen Fällen sichern.

Voraussetzungen:

Mit einer neu abgeschlossenen oder bereits bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung erfüllen Sie alle Voraussetzungen. Sie wird einfach an den Darlehensgeber abgetreten bzw. verpfändet.

Zahlungen:

Sie zahlen weiterhin Ihre festen Beiträge in die Lebens- bzw. Rentenversicherung ein und zwar für die gesamte Dauer des Darlehens. Bei Fälligkeit der Lebens-/Rentenversicherung wird die Ablaufleistung einfach mit dem Darlehen verrechnet.

Ablaufleistung:

Die Ablaufleistung Ihrer Lebens-/Rentenversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Aus der garantierten Versicherungssumme.
  2. Aus der Überschussbeteiligung.

Anmerkung zur Überschussbeteiligung:

Wie hoch bei einer Lebens-/Rentenversicherung die Überschussbeteiligung ausfällt, ist immer abhängig von verschiedenen Faktoren. Wie sich die durchschnittliche Lebenserwartung und die Verwaltungskosten entwickeln, hat ebenso Einfluss wie die Entwicklung des Kapitalmarktes. Jede Aussage zur Überschussentwicklung ist daher immer nur als Annahme und Modellrechnung zu verstehen, die nicht garantiert werden kann.

Tilgungsaussetzung durch einen Investmentfond

Besonderheiten:

Hier können Sie die Renditechancen am Kapitalmarkt nutzen.

Voraussetzungen und Zahlungen:

Gemäß Ihres Darlehnsvertrages zahlen Sie fest vereinbarte Beträge in einen Investmentfond. Um das Risiko eines Kursrückganges zu mildern, setzen wir zur Rückführung des Darlehens ausschließlich auf Dachfonds. Diese investieren grundsätzlich nicht in Wertpapiere sondern in Investmentfonds.

Dadurch genießt der Anleger die Vorteile einer höheren Risikostreuung. Das heißt im Klartext: Eventuelle Kursrückgänge einzelner Fonds werden im Idealfall gleich wieder durch Gewinne anderer Fonds ausgeglichen.

Risikohinweis:

Der Aktien- und Rentenmarkt unterliegt zum Teil extremen Schwankungen. Eine allgemeine Kursänderung kann daher zu höheren Renditen, aber auch zu Wertverlusten Ihrer Fondsanteile führen.

Empfehlung:

Wir informieren Sie umfassend über die Chancen und Risiken der Aktien- und Rentenmärkte.

Tilgungsaussetzung durch ein Bausparkonto

Besonderheiten:

Hier ist Ihre Planung immer auf der sicheren Seite. Denn Sie können mit folgenden Vorteilen rechnen:

  1. Nach Zuteilung Ihres Bausparkontos sichern Sie sich schon heute den günstigen Zinssatz für Ihr Bauspardarlehen - egal, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt.
  2. Während der gesamten Ansparphase erzielen Sie Guthabenzinsen.
  3. Mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie können Sie von Fördermitteln profitieren, mit denen Sie der Staat in der Ansparphase unterstützt.

Ablösung:

Bei Zuteilung Ihres Bausparkontos wird das Immobiliendarlehen durch die Bausparsumme abgelöst. Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen. Nach der Ablösung wird das Bauspardarlehen durch Ihre regelmäßigen Zahlungen getilgt.

Günstige Zinsen:

Der günstige Zinssatz des Bauspardarlehens steht schon bei Eröffnung Ihres Bausparkontos fest. Somit wissen Sie auch von Anfang an, was später als monatliche Rate auf Sie zukommt. Und: Durch Ihr persönliches Sparverhalten können Sie den Zuteilungspunkt Ihres Bausparkontos sogar aktiv beeinflussen.

Eigentümerdarlehen ohne Grundschuldeintrag

Produktbeschreibung:

Das Eigentümer-Darlehen eignet sich bestens zur Schließung von Finanzierungslücken sowohl bei Eigennutzern als auch bei Kapitalanlegern. Aber auch lang ersehnte Modernisierungswünsche können damit realisiert werden, wie die Gestaltung der Gartenanlage oder der Bau eines Carports.

Vorteile:

  1. Schon ab 5.000,00 Euro Kreditbetrag
  2. Bis 50.000,00 Euro keine Grundschuldeintragung
  3. Im Anschluss an Erstfinanzierung
  4. Auch für Nebenkosten/Renovierung
  5. Für Eigennutzer und Kapitalanleger
  6. Jederzeit kostenlose Sondertilgung

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW-Darlehen

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen.

Was wird finanziert?

Durch das Wohneigentumsprogramm wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen finanziert. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits geschlossener Vorhaben.

In welchem Umfang wird finanziert?

Die KfW finanziert bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 100.000,00 Euro.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten. Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Außerplanmäßige Tilgung

Sie ist während der Zinsfestschreibung nicht möglich, im Einzelfall jedoch nach Absprache mit der KfW ist der gesamte ausstehende Kreditbetrag gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Programme der KfW:

  1. "CO2-Gebäudesanierung"
  2. Ökologisch Bauen
  3. Solarstrom erzeugen

Weitere Informationen und taggenaue Konditionen unter www.KfW.de.