Wichtige Fachbegriffe kurz erklärt

Annuität Jahresleistung zur Verzinsung und Tilgung von Krediten. Die Tilgung erhöht sich um die ersparten Zinsen.
Auszahlung Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht der Auszahlung an Sie nichts mehr im Wege. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einer Summe ausgezahlt. Bei Neubauten geschieht dies zumeist nach Baufortschritt - in bis zu 10 Teilbeträgen.
Beleihungsgrenze Die Kreditinstitute beleihen Ihr Objekt zu bestimmten Bedingungen bis zu dieser in Prozent des Beleihungswertes angegebenen Grenze Die Beleihungsgrenze für die sogenannte 1a-Hypothek setzen die Kreditinstitute in der Regel bei 60% Lebensversicherungsunternehmen dagegen nur bei 40% bis 50% des Beleihungswertes an.
Bereitstellungszinsen Werden Ihnen ab einem im Darlehensvertrag vereinbarten Zeitpunkt für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge berechnet. Sie sind das Entgeld dafür, dass wir Ihr Darlehen zu garantierten Konditionen bereitstellen, aber noch nicht auszahlen können, weil noch nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bewertungszahl Bringt Ihre Sparleistung vom Bausparvertrag zum Ausdruck und ist ein wichtiges Kriterium für die Zuteilungsreihenfolge. Sie können Ihre Bewertungszahl aktiv beeinflussen durch die Höhe Ihrer Sparbeiträge oder die Länge der Spardauer. Dabei gilt das Prinzip: Zeit mal Geld.
Darlehensbetrag Ist der Kapitalbetrag, den Sie an Ihren Darlehensgeber mit Zinsen zurückzahlen.
Darlehensvertrag Der Darlehensvertrag ist die gemeinsame Basis. Er wird individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten und regelt fair die Auszahlungsvoraussetzungen. Das heißt: Im Darlehensvertrag wird vereinbart, welche Unterlagen vor Auszahlung des Darlehens benötigt werden.
Disagio (Damnum) Ist ein einmaliger Zinsvorschuss. Den zahlen Sie, damit Sie während der Zinsfestschreibungszeit einen niedrigeren Nominalzins genießen. Dabei gilt: Je höher das Disagio, desto niedriger der Nominalzins. Das Disagio wird spätestens bei Auszahlung fällig. Da es vom Darlehensbetrag einbehalten wird, kommt das Darlehen nicht 100 % zur Auszahlung, sondern abzüglich des vereinbarten Disagio. (siehe auch Nominalzins)
Effektivzins Erleichtert Ihnen den Vergleich von Darlehensangeboten mit gleicher Zinsfestschreibungszeit. Der Effektivzins ist der Zinssatz, der sich gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) errechnet und sich aus dem Nominalzins unter Berücksichtigung von Disagio, Bearbeitungsgebühre, Tilgungsanteil und Zahlungsweise ergibt. Die mathematischen Grundsätze der Preisangabenverordnung sind gesetzlich geregelt. Damit sind sie für alle Kreditinstitute bindend. Werden Konditionen für die Gesamte Laufzeit fest geschrieben, spricht man vom "effektiven Jahreszins". Bei Darlehen mit Konditionsanpassung spricht man dagegen in der jeweiligen Zinsfestschreibungszeit vom "anfänglichen effektiven Jahreszins".
Eigenkapital Das wichtigste beim Eigenkapital: Es gehört Ihnen, Sie können es für die Realisierung Ihres Traumes entbehren und fest darauf bauen. Termingelder, Spareinlagen, Wertpapiervermögen ebenso wie Bausparguthaben sind feste Größen für Ihre Habenseite.
Einkommen Zum Einkommen zählt nicht nur das, was Sie monatlich durch Ihre Tätigkeit verdienen. Kindergeld, Renten gerhören in Ihre Berechnung ebenso hinein wie z. B. regelmäßige Zins- und Mieteinnahmen.
Ersatzsicherheiten Bauspardarlehen, Zwischenkredite, Vorausdarlehen und auch einige Banken gewähren Darlehen gegen Ersatzsicherheiten wie z. Bsp. Abtretung der Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen, Abtretung von Wertpapieren oder selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes. Hiermit kann teilweise über den Kauf bzw. Baupreis finanziert werden
Festzins
Zinsfestschreibungszeit
Schützt vor Zinserhöhungen und besagt, dass die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben sind und unverändert bleiben - egal, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt. Zum Ende der Zinsfestschreibungszeit vereinbaren Sie mit Ihrem Darlehensgeber neue Konditionen. Sofern kein berechtigtes Interesse besteht, ist während der Zinsfestschreibung die Kündigung von grundpfandrechtlichen Darlehen ausgeschlossen (§§489,490 BGB). Geht die Zinsfestschreibung über den Zeitraum von 10 Jahren hinaus, können Sie Ihr Darlehen nach Ablauf der 10 Jahre mit einer sechmonatigen Frist teilweise oder ganz kündigen.
Gebäudeversicherung Tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Da Ihr Darlehen vorrangig durch das Beleihungsobjekt gesichert wird, ist dieser Versicherungsabschluss von beiderseitigem Interesse. Wichtig: Die Höhe der Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass mit ihr im Schadensfall die komplette Wiederherstellung des Gebäudes abgedeckt ist.
Grundschuld Die Bank gibt Ihnen das Darlehen und erhält dafür als Sicherheit ein vollstreckbares Grundpfandrecht. Das heißt: Sie stimmen zu, dass auf dem Grundstück eine Grundschuld eingetragen wird - und zwar im Grundbuch.
Kosten/Gebühren Was in Ihrem Fall tatsächlich an Kosten und Gebühren seitens der Banken anfällt, hängt von der gewählten Finanzierungsart ab. Eine entsprechende Auflistung und die exakten Beträge finden Sie deshalb vorab in Ihrem Darlehensangebot und anschließend im Darlehensvertrag. Kosten und Gebühren können z. Bsp. Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, telegrafische Überweisung, Disagio sein um Ihnen einige zu nennen. Auch Kosten Dritter wie Notar, Grundbuchamt evtl. Gutachter, Gebäudeversicherung u.s.w. sollten mit in Ihre Planung eingerechnet werden.
Kündigung des Darlehens Ist in zwei Fällen möglich: 1. Wenn Sie das Beleihungsobjekt verkaufen möchten. 2. Wenn Sie das Beleihungsobjekt als Sicherheit für einen weiteren Kredit benötigen, der Ihnen nicht gewährt werden kann. Bei einer außerordentlichen Kündigung würde für Sie allerdings auch eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Nichtabnahmeentschädigung Wird in folgenden Situationen fällig: 1. Wenn Sie nach Vertragsabschluss das Darlehen ganz oder teilweise nicht abnehmen. 2. Wenn Sie die vereinbarten Voraussetzungen für die Darlehensauszahlung nicht erfüllen. Dann nämlich liegt ein sogenannter ausgleichspflichtiger Schaden vor, der Ihnen von der Darlehensgebenden Bank in Rechnung gestellt wird.
Nominalzins Ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet. Der Nominalzins wird in Anlehnung an den Kapitalmarkt festgelegt. Er wird außerdem beeinflusst von der Zinsfestschreibungszeit und einem eventuellen Disagio. Wird ein Disagio mit Ihnen vereinbart, verringern sich Nominalzins und Auszahlungsbetrag.
Rangstelle Zur Zeit werden nur Grundschulden von inländischen Objekten akzeptiert. Wichtig: Die Bank muss die Möglichkeit der Eintragung an erster Rangstelle habe. Das heißt, keine weitere Grundschulden dürfen diesem Recht vorgehen. Eine Ausnahme bieten hier die Bausparkassen die auch eine nachrangige Eintragung zulassen.
Schufa Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Dahinter steht eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen. Aufgabe der SCHUFA ist es, ihre Mitgliedsunternehmen vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen und Kreditnehmer vor zu hoher Überschuldung zu bewahren. Als Grundlage dieser Arbeit erhält die SCHUFA von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen, die zur Bonitätsprüfung von Kreditnehmern nötig sind. Aufgrund der entsprechenden Ermächtigung im Darlehensvertrag (SCHUFA-Klausel) stellt die SCHUFA diese Informationen auf Anfrage zur Verfügung - und zwar unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Schuldanerkenntnis Als Darlehensnehmer haften Sie für das Darlehen - und zwar nicht nur mit der Immobilie sondern auch mit Ihrem sonstigen Vermögen. Aus diesem Grund ist es heute üblich, dass Sie neben der Grundschuld auch ein notarielles und vollstreckbares Schuldanerkenntnis abgeben. Natürlich nur für den Fall, dass Sie in einen andauernden Zahlungsverzug geraten, akzeptieren Sie damit die Zwangsvollstreckung in Ihr persönliches Vermögen.
Variabler Zins Der Darlehensgeber kann aufgrund einer Zinsgleitklausel den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Der Zins ist nicht festgeschrieben.
Verkehrswert Ist der jederzeit erzielbare Verkaufspreis einer Immobilie
Vorfälligkeitsentschädigung Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den wirtschaftlichen Nachteil aus, der durch die Rückzahlung vor Ablauf der Zinsfestschreibung entsteht. Bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung halten die Banken sich immer an die Grundsätze der aktuellen Rechtsprechnung. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt davon ab von der Restlaufzeit Ihres Darlehens und dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der Rückzahlung.
Widerrufsrecht Die Unterschrift auf einem Vertrag ist immer bindend. Trotzdem genießen Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Widerruf Ihrer Vertragserklärung. In Ihren persönlichen Vertragsunterlagen steht detailliert, welche Voraussetzungen das sind, welche Folgen ein Widerruf hat und in welcher Form und Frist er erfolgen muss.
Wohnwirtschaftliche Zwecke Wohnwirtschaftliche Zwecke liegen zum Beispiel vor, wenn Sie ein Haus oder Eigentumswohnung bauen oder kaufen, anbauen, umbauen oder Wohnraum erweitern, ein Haus oder Wohnung modernisieren, wohnwirtschaftliche Darlehen umschulden, Bauland und Erschließungskosten finanzieren.
Zuteilung Mit der Zuteilung haben Sie Ihr Sparziel für Ihr Bausparkonto erreicht - jetzt steht Ihnen nicht nur das Sparguthaben einschließlich Guthabenzinsen und staatlicher Prämien zur Verfügung. Jetzt können Sie auch das zinsgünstige Bauspardarlehen nutzen. Die Zuteilung erfolgt, wenn Ihr Bausparkonto das erforderliche Mindestsparguthaben aufweist und Sie eine entsprechend hohe Bewertungszahl erreicht haben.