Bauspardarlehen

Welche Möglichkeiten und Vorteile bieten Ihnen Bausparverträge?

Wir sagen es Ihnen.

Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen ist fester Bestandteil Ihres Bausparkontos - und für Sie eine finanziell jederzeit berechenbare Größe. Denn seine überzeugend günstigen Zinsen stehen schon fest, wenn Sie Ihr Bausparkonto eröffnen.

Ihr Weg zum Bauspardarlehen

Allgemeines:

Ihr Bausparkonto gliedert sich in zwei Phasen: Die Ansparphase, in der Sie Kapital bilden. Und die Darlehensphase, in der Sie vom günstigen Bauspardarlehen profitieren.

Ansparphase:

Bei Eröffnung Ihres Bausparkontos vereinbaren Sie einen festen monatlichen Sparbetrag. Den zahlen Sie regelmäßig monatlich ein und bilden damit Kapital. Auf dieses Kapital erhalten Sie Guthabenzinsen bis zur Zuteilung Ihres Bausparkontos.

Zuteilung:

Ihr Bausparkonto wird zugeteilt, wenn es das erforderliche Mindestsparguthaben aufweist und Sie eine ausreichend hohe Bewertungszahl (Erklärung siehe Rubrik ABC der Baufinanzierung) erreicht haben. Von diesem Moment an steht Ihnen die Bausparsumme zur Verfügung.

Bausparsumme:

Die Bausparsumme setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Ihrem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen, das für Sie bereit gestellt wird. Nehmen Sie es in Anspruch, beginnt die Darlehensphase.

Darlehensphase:

Ein Bauspardarlehen ist für wohnwirtschaftliche Zwecke nützlich. Ihr Vorteil: Der günstige Darlehenszins steht bereits bei Eröffnung des Bausparkontos fest, so dass Sie schwankende und hohe Zinsen am Kapitalmarkt nicht beunruhigen müssen.

Vorausdarlehen

Eine gute Möglichkeit, wenn Sie keine Zeit verlieren möchten. Denn mit dem Vorausdarlehen kommen Sie an die volle Bausparsumme - auch wenn Ihr Bausparkonto noch kein Guthaben aufweist.

Ihr Weg zum Vorausdarlehen

Besonderheiten:

Zwischen Vorausdarlehen und Zwischenkredit gibt es einen entscheiden Unterschied: Beim Zwischenkredit müssen Sie vorher Kapital ansparen. Beim Vorausdarlehen erhalten Sie sofort "Baugeld" - und fangen erst mit dem Sparen an.

Voraussetzungen:

Sie eröffnen ein neues Bausparkonto und schließen gleichzeitig einen Darlehensvertrag ab - und zwar in der Höhe der vereinbarten Bausparsumme. Das entsprechende Vorausdarlehen wird Ihnen dann gerne für wohnwirtschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt.

Monatliche Rate:

Die Höhe Ihrer Monatszahlungen errechnet sich aus zwei Teilen:

  1. Aus der Ansparrate für Ihr Bausparkonto - die wir mit Ihnen auf monatlich 1-4? der Bausparsumme vereinbaren.
  2. Aus den Zinsen, die bis zur Zuteilung Ihres Bausparkontos auf die gesamte Vorausdarlehenssumme fällig werden.

Ablösung:

Nach Zuteilung des Bausparkontos wird das Vorausdarlehen durch die komplette Bausparsumme abgelöst - und von da an zahlen Sie nur noch die im Bauspartarif festgelegte monatliche Zins- und Tilgungsrate

Zwischenkredit

Ein Zwischenkredit macht Sie unabhängig und flexibel. Denn er überbrückt die Zeit bis zur Zuteilung Ihres Bausparkontos! Ihr Vorteil: Sie können schneller kaufen, umschulden, bauen oder modernisieren.

Ihr Weg zum Zwischenkredit

Voraussetzung:

Sowie Ihr Bausparkonto das erforderliche Mindestsparguthaben aufweist, haben Sie alle Voraussetzungen für eine Zwischenkreditgewährung erfüllt.

Extra-Tipp:

Falls Sie Ihre persönlichen Geldmittel schonen möchten - beim Auffüllen Ihres Bausparkontos bis zum Mindestsparguthaben helfen wir Ihnen auch gerne hierfür eine geeignete Bank zu finden. Wie das geht, erfahren Sie von uns.

Zinsen:

Bis zur Zuteilung Ihres Bausparkontos zahlen Sie Zinsen auf die gesamte Zwischenkreditsumme. Jedoch erhalten Sie während der Laufzeit des Zwischenkredites natürlich auch weiterhin die vertraglich garantierten Guthabenzinsen auf Ihr Bausparguthaben.

Tilgung:

Der Zwischenkredit bietet Ihnen einen besonderen Vorteil: Der Tilgungsbeitrag entfällt bis zur Zuteilung Ihres Bausparkontos.

Ablösung:

Nach der Zuteilung wird der Zwischenkredit ganz einfach durch Ihr Bausparguthaben und ggf. das Bauspardarlehen abgelöst. Von diesem Zeitpunkt an zahlen Sie dann die im Bauspartarif festgelegte Zins- und Tilgungsrate.

Wichtig:

Der Zwischenkredit ist immer zweckgebunden - das heißt: Er muss von Ihnen wohnwirtschaftlich verwendet werden.

Staatliche Sparförderungen

Im Rahmen der staatlichen Sparförderung gibt es zwei Förderarten:

  1. Vermögensbildungsgesetz und
  2. Wohnungsbauprämiengesetz

So sehen die einzelnen Reglungen aus:

Vermögensbildungsgesetz:
Die Bauspar-Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz
Förderhöchstbetrag 470 Euro p.a.
Arbeitnehmersparzulage 9% p.a.
max. Förderung pro Jahr 43 Euro
Vertragslaufzeit 7 Jahre
Einkommensgrenzen Ledige 17.900 Euro p.a.*
  Verheiratete 35.800 Euro p.a.*
*zu versteuerndes Jahreseinkommen
Wohnungsbauprämiengesetz:
Die Bauspar-Förderung nach dem Wohnungsbauprämiengesetz
Förderhöchstbetrag auf eigene Einzahlungen Ledige 512 Euro p.a.
  Verheiratete 1.024 Euro p.a.
Wohnungsbauprämie 8,8 %
max. Förderung Ledige 45,06 Euro p.a.
  Verheiratete 90,11 Euro p.a.
Vertragslaufzeit 7 Jahre
Einkommensgrenzen Ledige 25.600 Euro p.a.*
  Verheiratete 51.200 Euro p.a.*
*zu versteuerndes Jahreseinkommen

Ab 16 Jahren kann jeder der einen Bausparvertrag abschließen und dafür die Wohnungsbauprämie beantragen, wenn die o. a. Einkommensgrenzen eingehalten werden. Auch hier ist wieder das zu versteuernde Jahreseinkommen entscheidend.